Für Ärzte
Ausfüllen eines logopädischen Heilmittelrezepts
Ein Rezept muss mit folgenden Angaben ausgefüllt sein:
- Sämtliche Angaben des Patienten
- Verordneter Indikationsschlüssel
- Dazugehörigen Diagnose
- Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
- Therapieanzahl (z.B. 10 mal)
- Therapiefrequenz (z.B. 1-2 mal/Woche)
- Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes
Handgeschriebene verbesserte Fehler und / oder Ergänzungen müssen mit dem Stempel des Arztes sowie der Unterschrift bestätigt werden.
Der Behandlungsbeginn muss spätestens zwei Wochen nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen.
Bereiche des Heilmittelkataloges für Logopädie
- 1 – Störungen der Stimme
Indikationsschlüssel ST1-ST4 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
- 2 – Störungen der Sprache
Indikationsschlüssel ST1-ST6 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
- 3 – Störungen des Redeflusses
RE1, RE2 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
- 4 – Störungen der Stimm/Sprechfunktion SF
- 5 – Störungen des Schluckaktes SC1, SC2 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
Die Anzahl der Behandlungseinheiten,die Therapiedauer und die Therapiefrequenzfrequenz sind abhängig von der jeweiligen Diagnose und dem Indikationsschlüssel.
Weitere Informationen:
Heilmittelkatalog Logopädie
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.