Arzt-Überweisung
Allgemeines
Eine logopädische Behandlung ist als Heilmittel Teil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Therapie muss von einem Arzt verordnet werden und wird von den Krankenkassen finanziell übernommen. Bitte sprechen Sie bei Unsicherheiten zur Therapienotwendigkeit Ihren Hausarzt oder den Kinderarzt an. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an mich wenden. Eine private Kostenübernahme ist selbstverständlich auch möglich.
Wie erhalte ich eine Überweisung?
Folgende Ärzte können eine Verordnung zur Sprachtherapie, Sprechtherapie, Schlucktherapie, Atemtherapie oder Stimmtherapie ausstellen:
- Allgemeinmediziner
- Internist
- Kinderarzt
- HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
Weitere Infos
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von jeglichen Zuzahlungen befreit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes vor. Die entsprechenden Zuzahlungen haben die logopädischen Praxen einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen.