Für Ärzte

Ausfüllen eines logopädischen Heilmittelrezepts
 
Ein Rezept muss mit folgenden Angaben ausgefüllt sein:

  • Sämtliche Angaben des Patienten
  • Verordneter Indikationsschlüssel
  • Dazugehörigen Diagnose
  • Therapiedauer (z.B. 45 Min.)
  • Therapieanzahl (z.B. 10 mal)
  • Therapiefrequenz (z.B. 1-2 mal/Woche)
  • Stempel und Unterschrift des verordnenden Arztes

 
Handgeschriebene verbesserte Fehler und / oder Ergänzungen müssen mit dem Stempel des Arztes sowie der Unterschrift bestätigt werden.
Der Behandlungsbeginn muss spätestens zwei Wochen nach Ausstellungsdatum des Rezeptes erfolgen.
 

Bereiche des Heilmittelkataloges für Logopädie
  • 1 – Störungen der Stimme
    Indikationsschlüssel ST1-ST4 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
  • 2 – Störungen der Sprache
    Indikationsschlüssel ST1-ST6 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
  • 3 – Störungen des Redeflusses
    RE1, RE2 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)
  • 4 – Störungen der Stimm/Sprechfunktion SF
  • 5 – Störungen des Schluckaktes SC1, SC2 (abhängig von der jeweiligen Diagnose)

Die Anzahl der Behandlungseinheiten,die Therapiedauer und die Therapiefrequenzfrequenz sind abhängig von der jeweiligen Diagnose und dem Indikationsschlüssel.

Weitere Informationen:
Heilmittelkatalog Logopädie
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V.

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